Wer schon einmal Umzugskisten über eine lange Strecke tragen musste, weiss: Ein Parkplatz direkt vor der Haustür ist Gold wert. Mit einer temporären Halteverbotszone sichern Sie sich genau das.

Warum ein Halteverbot sinnvoll ist

Eine Halteverbotszone reserviert den Platz für Ihr Umzugsfahrzeug. Das verkürzt die Tragwege erheblich, beschleunigt den Umzug und schont Ihren Rücken. Gerade in dicht bebauten Quartieren mit knappen Parkplätzen ist das fast unverzichtbar.

Wo beantragen Sie das Halteverbot?

Zuständig ist meist die Gemeinde, die Stadtpolizei oder das kommunale Tiefbauamt. In vielen Städten können Sie den Antrag online stellen. Die benötigte Vorlaufzeit variiert – planen Sie sicherheitshalber ein bis zwei Wochen ein.

Gut zu wissen: Bei UmzugsExpress übernehmen wir auf Wunsch die Organisation der Halteverbotszone für Sie. So müssen Sie sich um nichts kümmern.

Was kostet eine Halteverbotszone?

Die Kosten hängen von Gemeinde und Umfang ab und bewegen sich meist im überschaubaren zwei- bis niedrigen dreistelligen Frankenbereich. Angesichts der gesparten Zeit und Mühe ist das gut investiertes Geld.

Ablauf am Umzugstag

Die Signalisation (Halteverbotstafeln) wird rechtzeitig vor dem Umzugstag aufgestellt. Wichtig: Die Tafeln müssen mit ausreichendem Vorlauf platziert werden, damit sie rechtsgültig sind. Am Umzugstag ist der Platz dann frei für Ihr Umzugsfahrzeug.

Häufige Fragen

Wie früh muss ich das Halteverbot beantragen?
Planen Sie ein bis zwei Wochen Vorlauf ein. Die genaue Frist hängt von der Gemeinde ab.
Was kostet ein Halteverbot?
Je nach Gemeinde meist im zwei- bis niedrigen dreistelligen Frankenbereich. Die Zeitersparnis rechtfertigt die Kosten in der Regel.
Übernimmt die Umzugsfirma den Antrag?
Bei UmzugsExpress organisieren wir die Halteverbotszone auf Wunsch gerne für Sie.