Die Schweiz ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort – aber ein Zuzug aus dem Ausland bringt einige Besonderheiten mit sich. Von der Zollanmeldung des Übersiedlungsguts über die Anmeldung bei der Gemeinde bis zur Aufenthaltsbewilligung: Wir haben die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst und übernehmen auf Wunsch Ihren kompletten Umzug in die Schweiz.

Umzug in die Schweiz – die wichtigsten Schritte

1

Aufenthaltsbewilligung klären

EU/EFTA-Bürger benötigen eine Aufenthaltsbewilligung (B/L), Drittstaatsangehörige zusätzliche Genehmigungen. Klären Sie dies vor dem Umzug.

2

Übersiedlungsgut & Zoll

Gebrauchter Hausrat kann in der Regel zollfrei eingeführt werden. Sie benötigen das Formular 18.44 und eine Inventarliste.

3

Umzug organisieren

Beauftragen Sie eine erfahrene Umzugsfirma für den internationalen Transport – wir übernehmen Abholung, Transport und Lieferung.

4

Bei der Gemeinde anmelden

Innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft müssen Sie sich bei der Wohngemeinde anmelden.

5

Krankenversicherung abschliessen

In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch – innerhalb von 3 Monaten abschliessen.

Zoll & Übersiedlungsgut – das müssen Sie wissen

Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann sein gebrauchtes Übersiedlungsgut grundsätzlich abgabefrei einführen. Voraussetzung: Die Gegenstände wurden mindestens sechs Monate genutzt und werden weiterhin verwendet. Nötig sind das Zollformular 18.44 sowie eine detaillierte Inventarliste. Neue Gegenstände, Fahrzeuge und bestimmte Waren unterliegen besonderen Regeln. Gerne beraten wir Sie zum Ablauf.

Checkliste: Umzug in die Schweiz

  • Aufenthaltsbewilligung beantragt
  • Arbeitsvertrag / Nachweis vorhanden
  • Wohnung in der Schweiz gefunden
  • Übersiedlungsgut-Inventar erstellt
  • Zollformular 18.44 vorbereitet
  • Internationale Umzugsfirma beauftragt
  • Gemeinde-Anmeldung geplant (14 Tage)
  • Krankenversicherung organisiert (3 Monate)

Ihr internationaler Umzug mit UmzugsExpress

Wir organisieren Umzüge aus dem europäischen Ausland in die ganze Schweiz. Von der Verpackung über den grenzüberschreitenden Transport bis zur Zollabwicklung – wir kümmern uns um die Details, damit Sie entspannt in Ihr neues Leben starten. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Hausrat zollfrei in die Schweiz einführen?
In der Regel ja. Gebrauchtes Übersiedlungsgut, das mindestens sechs Monate genutzt wurde, kann meist abgabefrei eingeführt werden. Sie benötigen das Zollformular 18.44 und eine Inventarliste.
Wie lange dauert ein Umzug aus dem Ausland?
Das hängt von Distanz und Umfang ab. Ein Umzug aus dem benachbarten Ausland dauert meist 1–3 Tage. Wir planen den Ablauf individuell mit Ihnen.
Brauche ich eine Bewilligung, um in die Schweiz zu ziehen?
Ja. EU/EFTA-Bürger benötigen eine Aufenthaltsbewilligung, Drittstaatsangehörige zusätzliche Genehmigungen. Klären Sie dies frühzeitig mit den Behörden.
Übernehmen Sie auch die Zollabwicklung?
Wir beraten Sie zum Ablauf und arbeiten mit erfahrenen Partnern zusammen. Sprechen Sie uns auf Ihren konkreten Fall an.