Bevor der Umzug geplant wird, steht die Kündigung der alten Wohnung an. In der Schweiz gelten dafür klare Regeln zu Fristen und Terminen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie richtig und rechtzeitig kündigen.

Kündigungsfrist bei Mietwohnungen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt in der Schweiz mindestens 3 Monate. Im Mietvertrag kann eine längere Frist stehen, aber keine kürzere. Die Kündigung muss vor Beginn der Frist beim Vermieter eingehen.

Ortsübliche Zügeltermine

Viele Mietverträge erlauben die Kündigung nur auf bestimmte Termine – die ortsüblichen Zügeltermine. Diese sind je nach Kanton und Gemeinde verschieden, oft Ende März, Juni und September. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau: Dort stehen die zulässigen Kündigungstermine.

Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Familienwohnungen müssen beide Ehepartner unterschreiben. Senden Sie die Kündigung eingeschrieben, damit Sie den Zugang nachweisen können.

Vorzeitig ausziehen: Nachmieter stellen

Wollen Sie vor Ablauf der Frist ausziehen, können Sie einen Nachmieter stellen. Ist dieser zumutbar und solvent, werden Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Thema Nachmieter finden.

Nach der Kündigung: Umzug planen

Sobald der Auszugstermin feststeht, sollten Sie den Umzug planen. Am Monatsende und auf Zügeltermine sind Umzugsfirmen stark gefragt – buchen Sie früh. Eine vollständige Planung finden Sie in unserer Umzugs-Checkliste.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung?
Gesetzlich mindestens 3 Monate. Im Mietvertrag kann eine längere Frist stehen, aber keine kürzere. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau.
Was sind ortsübliche Zügeltermine?
Bestimmte Termine, auf die viele Mietverträge die Kündigung beschränken – oft Ende März, Juni und September. Sie sind je nach Region verschieden.
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Ja. Kündigen Sie schriftlich und am besten eingeschrieben. Bei Familienwohnungen müssen beide Ehepartner unterschreiben.
Kann ich vorzeitig ausziehen?
Ja, wenn Sie einen zumutbaren und solventen Nachmieter stellen. Dann werden Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen.
Wann sollte ich nach der Kündigung den Umzug buchen?
So früh wie möglich. Auf Zügeltermine und am Monatsende sind Umzugsfirmen stark gefragt. Frühzeitiges Buchen sichert Ihren Wunschtermin.