Bevor der Umzug geplant wird, steht die Kündigung der alten Wohnung an. In der Schweiz gelten dafür klare Regeln zu Fristen und Terminen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie richtig und rechtzeitig kündigen.
Kündigungsfrist bei Mietwohnungen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt in der Schweiz mindestens 3 Monate. Im Mietvertrag kann eine längere Frist stehen, aber keine kürzere. Die Kündigung muss vor Beginn der Frist beim Vermieter eingehen.
Ortsübliche Zügeltermine
Viele Mietverträge erlauben die Kündigung nur auf bestimmte Termine – die ortsüblichen Zügeltermine. Diese sind je nach Kanton und Gemeinde verschieden, oft Ende März, Juni und September. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau: Dort stehen die zulässigen Kündigungstermine.
Vorzeitig ausziehen: Nachmieter stellen
Wollen Sie vor Ablauf der Frist ausziehen, können Sie einen Nachmieter stellen. Ist dieser zumutbar und solvent, werden Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Thema Nachmieter finden.
Nach der Kündigung: Umzug planen
Sobald der Auszugstermin feststeht, sollten Sie den Umzug planen. Am Monatsende und auf Zügeltermine sind Umzugsfirmen stark gefragt – buchen Sie früh. Eine vollständige Planung finden Sie in unserer Umzugs-Checkliste.