Bei den meisten Mietverhältnissen in der Schweiz wird eine Kaution von bis zu drei Monatsmieten hinterlegt. Nach dem Auszug möchten Sie dieses Geld natürlich vollständig zurück. Mit der richtigen Vorbereitung klappt das reibungslos.
Wo wird die Mietkaution hinterlegt?
In der Schweiz muss die Mietkaution auf einem Sperrkonto (Mietkautionskonto) auf den Namen des Mieters bei einer Bank hinterlegt werden. Das Geld gehört Ihnen – der Vermieter kann nicht einfach darüber verfügen. Die Freigabe erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung oder per Gerichtsentscheid.
Fristen für die Rückzahlung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter grundsätzlich ein Jahr Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Meldet er sich innerhalb dieser Frist nicht bei der Bank, können Sie die Kaution allein zurückverlangen. In der Praxis wird die Kaution nach einer einwandfreien Wohnungsübergabe aber meist innerhalb weniger Wochen freigegeben.
Häufige Streitpunkte vermeiden
Die meisten Konflikte entstehen bei der Wohnungsübergabe. Achten Sie auf ein detailliertes Übergabeprotokoll, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird. Normale Abnutzung dürfen Vermieter nicht in Rechnung stellen – nur übermässige Schäden. Fotografieren Sie die gereinigte Wohnung als Nachweis.
Was tun bei Streit um die Kaution?
Verweigert der Vermieter die Freigabe ohne berechtigten Grund, können Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen wenden. Dieses Verfahren ist kostenlos und oft erfolgreich. Bewahren Sie alle Dokumente – Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Fotos – sorgfältig auf.