Wer innerhalb von Zürich umzieht oder neu in die Stadt kommt, muss den Wohnsitz ummelden. In der Schweiz ist das gesetzlich vorgeschrieben und mit klaren Fristen verbunden. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die An- und Abmeldung in Zürich und zeigt, welche Dokumente Sie brauchen.

Fristen: Wie schnell müssen Sie sich ummelden?

In Zürich – wie in der ganzen Schweiz – müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Umzug bei der neuen Wohngemeinde anmelden. Wer diese Frist verpasst, riskiert eine Busse. Ziehen Sie aus einer anderen Gemeinde zu, müssen Sie sich dort zusätzlich abmelden.

Schritt für Schritt: Anmeldung in Zürich

  • Termin oder Online-Meldung: Die Stadt Zürich bietet die Anmeldung online, per Post oder persönlich im Kreisbüro an.
  • Unterlagen bereitlegen: Sie brauchen einen gültigen Ausweis, den Mietvertrag und je nach Situation weitere Dokumente (siehe unten).
  • Anmeldung einreichen: Innert 14 Tagen nach dem Einzug.
  • Bestätigung aufbewahren: Die Anmeldebestätigung brauchen Sie später für weitere Ummeldungen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Gültige Identitätskarte oder Pass (für alle Familienmitglieder)
  • Mietvertrag der neuen Wohnung
  • Für Ausländer: Ausländerausweis
  • Familienbüchlein oder Zivilstandsdokumente (bei Familien)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: weitere Dokumente je nach Herkunft
Tipp: Legen Sie alle Unterlagen schon vor dem Umzug bereit. So können Sie die Ummeldung direkt nach dem Einzug erledigen und verpassen die 14-Tage-Frist nicht.

Was Sie sonst noch ummelden müssen

Neben der Gemeinde gibt es weitere Stellen, die Sie über Ihre neue Adresse informieren müssen. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber Ummelden nach dem Umzug:

  • Post: Nachsendeauftrag einrichten
  • Krankenkasse, Bank, Versicherungen
  • Arbeitgeber, AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse
  • Strassenverkehrsamt (bei Kantonswechsel für Fahrzeugausweis)
  • Serafe (Radio-/TV-Abgabe), Strom- und Internetanbieter

Umzug innerhalb von Zürich oder aus einer anderen Region

Ziehen Sie innerhalb der Stadt Zürich um, genügt die Anmeldung bei der neuen Adresse. Kommen Sie aus einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton, müssen Sie sich am alten Wohnort abmelden und am neuen anmelden. Planen Sie Ihren Umzug in Zürich frühzeitig, damit für die Ummeldung genug Zeit bleibt.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich in Zürich umzumelden?
In Zürich müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Umzug bei der neuen Gemeinde anmelden. Bei Verspätung droht eine Busse.
Kann ich mich online ummelden?
Ja, die Stadt Zürich bietet die Anmeldung online, per Post oder persönlich im Kreisbüro an. Welche Wege möglich sind, hängt von Ihrer Situation ab (z. B. Zuzug aus dem Ausland).
Welche Dokumente brauche ich zur Anmeldung?
Sie brauchen einen gültigen Ausweis, den Mietvertrag und je nach Situation Ausländerausweis oder Zivilstandsdokumente. Legen Sie alles vor dem Umzug bereit.
Muss ich mich auch abmelden?
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zuziehen, müssen Sie sich dort abmelden und in Zürich neu anmelden. Bei einem Umzug innerhalb Zürichs genügt die Anmeldung an der neuen Adresse.
Was kostet die Ummeldung?
Die Anmeldegebühr variiert je nach Gemeinde und Situation. In der Regel ist sie gering. Genaue Angaben erhalten Sie bei der Stadt Zürich.