Der Umzug ist geschafft – doch jetzt gilt es, die neue Adresse überall zu hinterlegen. Wer systematisch vorgeht, erledigt das schnell und vergisst nichts Wichtiges.
Anmeldung bei der neuen Gemeinde
In der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde anmelden. Bei der alten Gemeinde melden Sie sich ab, sofern der Wegzug in eine andere Gemeinde erfolgt. Nehmen Sie Ausweis, Mietvertrag und gegebenenfalls die Heimatschein-Unterlagen mit.
Post-Nachsendeauftrag
Ein Nachsendeauftrag bei der Post sorgt dafür, dass Ihre Briefe an die neue Adresse weitergeleitet werden. So verpassen Sie in der Übergangszeit keine wichtige Post. Der Auftrag lässt sich bequem online einrichten.
Wen Sie noch informieren müssen
Denken Sie an: Krankenkasse, Versicherungen, Bank, Arbeitgeber, Steueramt, Telekom-Anbieter, Strom- und Wasserversorger, Abonnemente und Online-Shops. Auch das Strassenverkehrsamt braucht bei einem Kantonswechsel Ihre neue Adresse.
Fristen im Blick behalten
Die 14-Tage-Frist für die Gemeindeanmeldung ist verbindlich. Andere Ummeldungen haben keine feste Frist, sollten aber zeitnah erfolgen, damit Rechnungen und wichtige Dokumente Sie erreichen.