Der Umzug ist geschafft – doch jetzt gilt es, die neue Adresse überall zu hinterlegen. Wer systematisch vorgeht, erledigt das schnell und vergisst nichts Wichtiges.

Anmeldung bei der neuen Gemeinde

In der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde anmelden. Bei der alten Gemeinde melden Sie sich ab, sofern der Wegzug in eine andere Gemeinde erfolgt. Nehmen Sie Ausweis, Mietvertrag und gegebenenfalls die Heimatschein-Unterlagen mit.

Post-Nachsendeauftrag

Ein Nachsendeauftrag bei der Post sorgt dafür, dass Ihre Briefe an die neue Adresse weitergeleitet werden. So verpassen Sie in der Übergangszeit keine wichtige Post. Der Auftrag lässt sich bequem online einrichten.

Tipp: Erstellen Sie eine Liste aller Stellen, die Ihre neue Adresse brauchen. Arbeiten Sie sie systematisch ab – so geht nichts vergessen.

Wen Sie noch informieren müssen

Denken Sie an: Krankenkasse, Versicherungen, Bank, Arbeitgeber, Steueramt, Telekom-Anbieter, Strom- und Wasserversorger, Abonnemente und Online-Shops. Auch das Strassenverkehrsamt braucht bei einem Kantonswechsel Ihre neue Adresse.

Fristen im Blick behalten

Die 14-Tage-Frist für die Gemeindeanmeldung ist verbindlich. Andere Ummeldungen haben keine feste Frist, sollten aber zeitnah erfolgen, damit Rechnungen und wichtige Dokumente Sie erreichen.

Frequently asked questions

Bis wann muss ich mich bei der neuen Gemeinde anmelden?
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde.
Was brauche ich für die Anmeldung?
Ausweis, Mietvertrag und je nach Gemeinde weitere Unterlagen wie den Heimatschein. Fragen Sie vorab bei der Gemeinde nach.
Wie funktioniert der Post-Nachsendeauftrag?
Sie richten ihn online oder in der Postfiliale ein. Ihre Post wird dann für einen gewählten Zeitraum an die neue Adresse weitergeleitet.