Die Kündigung des Mietvertrags ist der erste Schritt jedes Umzugs. In der Schweiz gelten klare Regeln zu Fristen und Form. Fehler hier sind teuer.

Kündigungsfristen und -termine

Bei Wohnungen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Entscheidend sind zudem die ortsüblichen Kündigungstermine, die im Mietvertrag stehen. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau – manche sehen längere Fristen oder abweichende Termine vor.

Die Kündigung muss rechtzeitig ankommen

Massgebend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Vermieter eintrifft. Senden Sie sie deshalb per Einschreiben und rechtzeitig – planen Sie Puffer ein.

Häufiger Fehler: Bei Familienwohnungen müssen beide Ehepartner beziehungsweise eingetragene Partner unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung ungültig.

Formvorschriften einhalten

Die Kündigung erfolgt schriftlich. Nennen Sie die Adresse des Mietobjekts, das Kündigungsdatum und den Termin, auf den Sie kündigen. Unterschreiben Sie eigenhändig. Bewahren Sie eine Kopie und den Einschreibebeleg auf.

Vorzeitig ausziehen

Möchten Sie früher raus, brauchen Sie einen zumutbaren Nachmieter, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt. Präsentieren Sie ihn schriftlich. Der Vermieter muss ihn bei Zumutbarkeit akzeptieren.

Nach der Kündigung

Lassen Sie sich die Kündigung bestätigen. Vereinbaren Sie frühzeitig den Übergabetermin und planen Sie die Endreinigung. Ein sauberer Prozess ist die halbe Kaution.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Bei Wohnungen meist drei Monate, kombiniert mit ortsüblichen Kündigungsterminen. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Reicht der Poststempel?
Nein. Die Kündigung muss beim Vermieter eintreffen. Senden Sie sie rechtzeitig per Einschreiben.
Müssen beide Ehepartner unterschreiben?
Ja, bei Familienwohnungen. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung ungültig.