Die Kündigung des Mietvertrags ist der erste Schritt jedes Umzugs. In der Schweiz gelten klare Regeln zu Fristen und Form. Fehler hier sind teuer.
Kündigungsfristen und -termine
Bei Wohnungen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Entscheidend sind zudem die ortsüblichen Kündigungstermine, die im Mietvertrag stehen. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau – manche sehen längere Fristen oder abweichende Termine vor.
Die Kündigung muss rechtzeitig ankommen
Massgebend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Vermieter eintrifft. Senden Sie sie deshalb per Einschreiben und rechtzeitig – planen Sie Puffer ein.
Formvorschriften einhalten
Die Kündigung erfolgt schriftlich. Nennen Sie die Adresse des Mietobjekts, das Kündigungsdatum und den Termin, auf den Sie kündigen. Unterschreiben Sie eigenhändig. Bewahren Sie eine Kopie und den Einschreibebeleg auf.
Vorzeitig ausziehen
Möchten Sie früher raus, brauchen Sie einen zumutbaren Nachmieter, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt. Präsentieren Sie ihn schriftlich. Der Vermieter muss ihn bei Zumutbarkeit akzeptieren.
Nach der Kündigung
Lassen Sie sich die Kündigung bestätigen. Vereinbaren Sie frühzeitig den Übergabetermin und planen Sie die Endreinigung. Ein sauberer Prozess ist die halbe Kaution.