Ein Umzug kostet Geld – doch in bestimmten Fällen beteiligt sich der Fiskus. Vor allem bei berufsbedingten Umzügen lohnt es sich, die Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen.
Berufsbedingter Umzug
Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um – etwa wegen eines Stellenwechsels oder einer Versetzung – können die Umzugskosten in vielen Kantonen als Berufsauslagen abgezogen werden. Voraussetzung ist meist, dass der Umzug überwiegend beruflich veranlasst ist und nicht primär privaten Motiven dient.
Welche Kosten sind absetzbar?
Absetzbar sind in der Regel die Kosten der Umzugsfirma, Transportkosten, allenfalls Kosten für die Zwischenlagerung sowie damit verbundene Auslagen. Nicht absetzbar sind hingegen Kosten für neue Möbel oder Renovationen in der neuen Wohnung.
Unterschiede zwischen den Kantonen
Die steuerliche Behandlung von Umzugskosten ist kantonal unterschiedlich geregelt. Manche Kantone sind grosszügiger als andere. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung oder ziehen Sie eine Steuerberatung bei, um das Maximum herauszuholen.
So gehen Sie vor
Sammeln Sie alle Belege, ordnen Sie sie dem Umzug zu und tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung unter den Berufsauslagen ein. Bei Unsicherheit hilft ein Blick in die Wegleitung Ihres Kantons oder eine kurze Rückfrage beim Steueramt.