Manchmal muss es schnell gehen: ein neuer Job, eine grössere Wohnung oder veränderte Lebensumstände. Wenn Sie vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag möchten, ist ein Nachmieter der Schlüssel.
Das Recht auf vorzeitigen Auszug
In der Schweiz können Sie das Mietverhältnis vorzeitig beenden, wenn Sie einen zumutbaren und solventen Nachmieter präsentieren, der bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Der Vermieter muss diesen akzeptieren, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.
Was macht einen Nachmieter zumutbar?
Ein zumutbarer Nachmieter ist zahlungsfähig, hat einen einwandfreien Betreibungsregisterauszug und ist bereit, den Mietvertrag unverändert zu übernehmen. Je besser Sie den Nachmieter vorbereiten und dokumentieren, desto schwerer fällt dem Vermieter eine Ablehnung.
Wo finden Sie Nachmieter?
Nutzen Sie Online-Portale, soziale Medien, Aushänge und Ihr persönliches Netzwerk. Eine ansprechende Anzeige mit guten Fotos und allen wichtigen Angaben – Miete, Zimmerzahl, Lage, Verfügbarkeit – zieht schneller Interessenten an.
Ablauf und Fristen
Sobald Sie einen Nachmieter gefunden haben, informieren Sie den Vermieter schriftlich per Einschreiben. Der Vermieter hat dann eine angemessene Frist zur Prüfung. Akzeptiert er den Nachmieter, endet Ihre Zahlungspflicht mit dessen Einzug. Findet sich kein Nachmieter, bleiben Sie bis zum ordentlichen Kündigungstermin zahlungspflichtig.