Manchmal muss es schnell gehen: ein neuer Job, eine grössere Wohnung oder veränderte Lebensumstände. Wenn Sie vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag möchten, ist ein Nachmieter der Schlüssel.

Das Recht auf vorzeitigen Auszug

In der Schweiz können Sie das Mietverhältnis vorzeitig beenden, wenn Sie einen zumutbaren und solventen Nachmieter präsentieren, der bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Der Vermieter muss diesen akzeptieren, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

Was macht einen Nachmieter zumutbar?

Ein zumutbarer Nachmieter ist zahlungsfähig, hat einen einwandfreien Betreibungsregisterauszug und ist bereit, den Mietvertrag unverändert zu übernehmen. Je besser Sie den Nachmieter vorbereiten und dokumentieren, desto schwerer fällt dem Vermieter eine Ablehnung.

Tipp: Präsentieren Sie idealerweise drei geeignete Nachmieter. So kann der Vermieter kaum argumentieren, keiner sei zumutbar – und Sie sind schneller aus dem Vertrag.

Wo finden Sie Nachmieter?

Nutzen Sie Online-Portale, soziale Medien, Aushänge und Ihr persönliches Netzwerk. Eine ansprechende Anzeige mit guten Fotos und allen wichtigen Angaben – Miete, Zimmerzahl, Lage, Verfügbarkeit – zieht schneller Interessenten an.

Ablauf und Fristen

Sobald Sie einen Nachmieter gefunden haben, informieren Sie den Vermieter schriftlich per Einschreiben. Der Vermieter hat dann eine angemessene Frist zur Prüfung. Akzeptiert er den Nachmieter, endet Ihre Zahlungspflicht mit dessen Einzug. Findet sich kein Nachmieter, bleiben Sie bis zum ordentlichen Kündigungstermin zahlungspflichtig.

Frequently asked questions

Muss der Vermieter jeden Nachmieter akzeptieren?
Nein, aber er muss einen zumutbaren und solventen Nachmieter akzeptieren, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt. Sonst endet Ihre Zahlungspflicht trotzdem.
Wie viele Nachmieter sollte ich vorschlagen?
Idealerweise drei geeignete Kandidaten. So minimieren Sie das Risiko, dass der Vermieter alle ablehnt.
Ab wann endet meine Mietzahlungspflicht?
Sobald der zumutbare Nachmieter den Vertrag übernimmt und einzieht – auch vor dem ordentlichen Kündigungstermin.