Bei der Wohnungsabnahme wird der Zustand jedes Raums festgehalten. Was im Protokoll steht, zählt später – deshalb sollten Sie hier besonders aufmerksam sein.

Was gehört ins Protokoll?

Der Zustand aller Räume, Böden, Wände, Decken. Alle vorhandenen Mängel und Schäden. Die Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung. Die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Datum und Unterschriften beider Parteien.

Normale Abnutzung vs. Schaden

Ein zentraler Punkt: Normale Abnutzung durch vertragsgemässen Gebrauch dürfen Vermieter nicht in Rechnung stellen. Verblasste Tapeten, kleine Kratzer im Parkett nach Jahren, abgenutzte Dichtungen – das ist normal. Ein Loch in der Wand oder ein Brandfleck hingegen ist ein Schaden.

Ihre Rechte: Sie müssen das Protokoll nicht sofort unterschreiben, wenn Sie mit einer Position nicht einverstanden sind. Vermerken Sie Ihre abweichende Meinung schriftlich.

Fotos machen

Dokumentieren Sie die gereinigte, leere Wohnung mit Fotos oder einem Video. Datieren Sie die Aufnahmen. Das ist Ihr Beweismittel, falls später Mängel behauptet werden, die bei der Übergabe nicht da waren.

Was tun bei Uneinigkeit?

Bestreiten Sie einen Mangel, lassen Sie das im Protokoll vermerken. Unterschreiben Sie mit dem Zusatz, dass Sie mit bestimmten Positionen nicht einverstanden sind. Kommt keine Einigung zustande, hilft die Schlichtungsbehörde in Mietsachen – das Verfahren ist kostenlos.

Kopie mitnehmen

Lassen Sie sich unbedingt eine unterschriebene Kopie aushändigen. Ohne Kopie stehen Sie bei späteren Streitigkeiten mit leeren Händen da. Bewahren Sie sie zusammen mit den Fotos und dem Mietvertrag auf.

Dumondas frequentas

Muss ich das Protokoll unterschreiben?
Nicht, wenn Sie nicht einverstanden sind. Vermerken Sie Ihre abweichende Meinung schriftlich im Protokoll.
Was ist normale Abnutzung?
Verblasste Farben, kleine Gebrauchsspuren nach Jahren. Das darf nicht in Rechnung gestellt werden.
Was tun bei Streit über Mängel?
Wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen. Das Verfahren ist kostenlos.