Ein Stellenwechsel oder eine Versetzung bringt oft einen Umzug mit sich. Viele Unternehmen beteiligen sich an den Kosten – wenn man danach fragt.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch

In der Schweiz besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Umzugskosten übernimmt. Es ist eine Frage der Vereinbarung. Genau deshalb lohnt es sich, das Thema aktiv anzusprechen – am besten während der Vertragsverhandlungen.

Was üblicherweise übernommen wird

Häufig beteiligen sich Arbeitgeber an: den Kosten der Umzugsfirma, dem Transport, teilweise an Maklergebühren oder einer doppelten Miete während der Übergangszeit. Manche Unternehmen zahlen eine Pauschale, andere erstatten gegen Beleg.

Tipp: Verhandeln Sie die Kostenübernahme, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben. Danach ist Ihre Verhandlungsposition schwächer.

Schriftlich festhalten

Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest: Welche Kosten werden übernommen, bis zu welchem Betrag, gegen Beleg oder als Pauschale, und gibt es eine Rückzahlungspflicht bei baldiger Kündigung? Diese Klausel ist verbreitet und sollte klar formuliert sein.

Steuerliche Behandlung

Vom Arbeitgeber übernommene Umzugskosten können steuerlich als Lohnbestandteil gelten. Kosten, die Sie selbst tragen, sind bei berufsbedingtem Umzug unter Umständen abzugsfähig – lesen Sie dazu unseren Ratgeber zu Umzugskosten und Steuern.

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Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber den Umzug zahlen?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Es ist Verhandlungssache – sprechen Sie es früh an.
Wann verhandle ich am besten?
Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Danach ist Ihre Position deutlich schwächer.
Sind übernommene Umzugskosten steuerpflichtig?
Sie können als Lohnbestandteil gelten. Klären Sie das mit Ihrem Arbeitgeber oder einer Steuerberatung.