Ein Stellenwechsel oder eine Versetzung bringt oft einen Umzug mit sich. Viele Unternehmen beteiligen sich an den Kosten – wenn man danach fragt.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch
In der Schweiz besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Umzugskosten übernimmt. Es ist eine Frage der Vereinbarung. Genau deshalb lohnt es sich, das Thema aktiv anzusprechen – am besten während der Vertragsverhandlungen.
Was üblicherweise übernommen wird
Häufig beteiligen sich Arbeitgeber an: den Kosten der Umzugsfirma, dem Transport, teilweise an Maklergebühren oder einer doppelten Miete während der Übergangszeit. Manche Unternehmen zahlen eine Pauschale, andere erstatten gegen Beleg.
Schriftlich festhalten
Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest: Welche Kosten werden übernommen, bis zu welchem Betrag, gegen Beleg oder als Pauschale, und gibt es eine Rückzahlungspflicht bei baldiger Kündigung? Diese Klausel ist verbreitet und sollte klar formuliert sein.
Steuerliche Behandlung
Vom Arbeitgeber übernommene Umzugskosten können steuerlich als Lohnbestandteil gelten. Kosten, die Sie selbst tragen, sind bei berufsbedingtem Umzug unter Umständen abzugsfähig – lesen Sie dazu unseren Ratgeber zu Umzugskosten und Steuern.
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